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Inkasso beauftragen – kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen! Als Werbeversprechen klingt das doch ziemlich gut, oder? Aber lässt sich eine solche Behauptung auch in der Realität einhalten? Oder ist bei einem angeblichen Gratis Inkasso doch eher Vorsicht geboten? In diesem Blogbeitrag klären wir auf & räumen mit dem Versprechen „Inkasso beauftragen kostenlos“ gründlich auf!

Die Einleitung verrät es den meisten schon: Inkasso kostenlos beauftragen kann in der Realität nicht funktionieren. Das hat mehrere Gründe:

  • Inkasso ist eine wirtschaftliche Dienstleistung
  • Im Inkasso entstehen Kosten
  • Inkassogebühren gehen zulasten des Schuldners
  • In einem gerichtlichen Mahnverfahren werden Auslagen für Gerichtsgebühren fällig
  • Nachgerichtliches Inkasso verursacht Kosten in der Zwangsvollstreckung

Inkasso beauftragen: Kostenlos & Kostenneutral

Wirklich kostenlos, wie ein Gratis-Monat bei Netflix, ist Inkasso niemals. Denn selbst, wenn es im Inkasso Ablauf wie am Schnürchen läuft & Schuldner direkt nach der ersten Inkassomahnung bezahlen, entstehen ja die gesetzlichen Inkassogebühren.

Diese Gebühren gehen im Rahmen der Inkassoabrechnung direkt zulasten des Schuldners. Streng juristisch betrachtet, entstehen diese Kosten aber dem Gläubiger, der das Inkassobüro als Dienstleister beauftragt. Dass die Gebühren nicht als separate Forderung erneut beim Schuldner geltend gemacht werden, liegt daran, dass es sich dabei um einen sog. Verzugsschaden handelt. Kosten also, die nur deswegen überhaupt entstanden sind, weil der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug geraten ist.

Damit entstehen aus Sicht des Auftraggebers (des Gläubigers) in einem solchen Fall in der Tat keine Kosten, die er aktiv bezahlen muss. Jedoch: Kosten entstehen! Auch, wenn sie von der Gegenseite zu tragen sind.

Inkasso funktioniert entsprechend kostenneutral, aber nicht kostenlos!

Inkasso beauftragen: kostenlos, trotz Auslagen?

Grundsätzlich können in jedem Stadium der Fallbearbeitung im Inkasso Kosten für Auslagen entstehen. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der die Entscheidung trifft, Inkasso beauftragen, Kostenlos kann es nicht sein, wenn für das Inkassounternehmen eigene Kosten entstehen.

Im vorgerichtlichen Inkasso können bspw. Auslagen für eine Adressermittlung auflaufen, wenn die aktuelle Schuldneradresse erst beim Einwohnermeldeamt erfragt werden muss. Das gerichtliche Mahnverfahren bringt Gerichtsgebühren mit sich. Und Gerichtsvollzieher, die nachgerichtlich titulierte Forderungen in der Zwangsvollstreckung geltend machen sollen, arbeiten auch nicht kostenlos.

„Inkasso beauftragen kostenlos“ lässt sich schlichtweg nicht umsetzen. Forderungsmanagement ist eine professionelle Dienstleistung, die von spezialisierten Dienstleistungsunternehmen erbracht wird. Sie können genauso wenig gratis tätig werden, wie bspw. ein Softwarehaus, das die Dienstleistung erbringt, eine Software upzudaten.

Lohnt Inkasso dann überhaupt?

Allein die vorgerichtliche Erfolgsquote im Inkasso liegt heute bei über 50%. Das bedeutet, jede zweite Forderung wird innerhalb von vier bis zwölf Wochen erfolgreich realisiert & an den Gläubiger ausbezahlt. In den gerichtlichen & nachgerichtlichen Stadien wächst die Erfolgsquote auf über 80%, sodass nur jede fünfte Forderung in die Langzeitüberwachung geht.

Und selbst diese 20% offener Posten sind ja nicht uneinbringlich und müssen ausgebucht werden. Nein, sie sind tituliert & lassen sich in der Zwangsvollstreckung geltend machen. Und das volle 30 Jahre lang.

Allein diese Statistik zeigt, wie erfolgreich Inkasso heute ist. Tatsächlich sogar erfolgreicher, als es jemals war!

Eine professionelle Dienstleistung kann nicht kostenlos sein. Inkasso ist eine extrem komplexe Dienstleistung, die viel Fachwissen erfordert & eben nicht aus der Hüfte geschossen werden kann. Sie ist sehr erfolgreich, zielgerichtet & jeden Cent wert.

Liebe Mandanten,

vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 bin ich im Weihnachtsurlaub. Im kommenden Jahr bin ich gern wieder für Sie da!

Ihnen wünsche ich erholsame Feiertage & einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Klaus Weisskopf