Wie funktioniert Inkasso?
Inkasso erklärt: Vom ersten Schuldnerkontakt über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?
Inkasso beginnt meist mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen. Bleibt die Zahlung aus, folgen gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckungstitel und gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung. Ziel des Inkassoverfahrens ist die professionelle und rechtssichere Realisierung offener Forderungen.
Was bedeutet vorgerichtliches Inkasso?
Vorgerichtliches Inkasso bezeichnet die außergerichtliche Verfolgung offener Forderungen durch ein Inkassounternehmen. Ziel ist es, offene Rechnungen möglichst ohne gerichtliches Mahnverfahren zu realisieren. Dabei stehen Inkassomahnungen, Zahlungsaufforderungen und der professionelle Schuldnerdialog im Mittelpunkt.
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Im vorgerichtlichen Inkasso versucht das Inkassounternehmen zunächst, die offene Forderung außergerichtlich zu realisieren. Dazu werden strukturierte Inkassomahnungen versendet und Schuldner professionell zur Zahlung aufgefordert. Gleichzeitig besteht häufig die Möglichkeit, Zahlungsvereinbarungen oder individuelle Lösungen mit dem Schuldner zu besprechen.
Das vorgerichtliche Inkasso ist der erste Schritt im Inkassoverfahren und häufig bereits ausreichend, um offene Rechnungen erfolgreich einzuziehen. Viele Schuldner reagieren bereits auf die professionelle Bearbeitung durch ein Inkassounternehmen und begleichen die Forderung einschließlich der Inkassokosten.
Bleibt die Zahlung trotz vorgerichtlicher Bearbeitung aus, geht die Angelegenheit häufig in ein gerichtliches Mahnverfahren über. Dort kann anschließend ein Vollstreckungstitel erwirkt werden, der die Grundlage für eine spätere Zwangsvollstreckung bildet.
Inkassokosten gelten grundsätzlich als Verzugsschaden und werden daher dem Schuldner in Rechnung gestellt. Für Gläubiger erfolgt die Beauftragung eines Inkassounternehmens deshalb häufig ohne zusätzliche Vorabkosten.
Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung?
Die Zwangsvollstreckung ermöglicht es, offene Forderungen auch gegen den Willen des Schuldners durchzusetzen. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein Vollstreckungstitel, beispielsweise aus einem gerichtlichen Mahnverfahren. Anschließend können verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
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Die Zwangsvollstreckung ist der Abschnitt im Inkassoverfahren, in dem offene Forderungen aktiv gegen das Vermögen eines Schuldners durchgesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist meist ein Vollstreckungstitel, beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil.
Mit diesem Titel können verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dazu zählen unter anderem Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers. Ziel der Zwangsvollstreckung ist weiterhin die Realisierung der offenen Forderung.
Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation des Schuldners ab. Nicht jede Vollstreckungsmaßnahme führt sofort zum Erfolg. Deshalb ist die richtige Strategie zum richtigen Zeitpunkt entscheidend für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung.
In vielen Fällen endet die Zwangsvollstreckung bereits durch Zahlungsvereinbarungen oder direkte Zahlungen des Schuldners. Gleichzeitig ermöglicht der Vollstreckungstitel, Forderungen über viele Jahre hinweg weiter zu verfolgen und neue Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, sobald sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners verbessert.
Wann beginnt ein gerichtliches Mahnverfahren?
Ein gerichtliches Mahnverfahren beginnt meist dann, wenn Schuldner im vorgerichtlichen Inkasso nicht zahlen oder auf Inkassomahnungen nicht reagieren. Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist zunächst weiterhin die Realisierung der offenen Forderung. Gleichzeitig kann dabei ein Vollstreckungstitel erwirkt werden, um die Forderung langfristig abzusichern.
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Das gerichtliche Mahnverfahren ist der nächste Schritt im Inkassoverfahren, wenn eine offene Forderung außergerichtlich nicht erfolgreich realisiert werden konnte. Auch im gerichtlichen Mahnverfahren steht zunächst weiterhin die Zahlung der offenen Forderung im Mittelpunkt. Viele Schuldner begleichen ihre Schulden spätestens nach Zustellung gerichtlicher Schreiben.
Dazu wird beim zuständigen Mahngericht zunächst ein Mahnbescheid beantragt. Dieser wird dem Schuldner offiziell zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt hat der Schuldner in der Regel 14 Tage Zeit, dem gerichtlichen Mahnverfahren zu widersprechen oder die Forderung zu begleichen.
Bleibt die Zahlung weiterhin aus und erfolgt kein Widerspruch, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser stellt einen sogenannten Vollstreckungstitel dar. Der Titel dient dazu, die Forderung langfristig abzusichern und später gegebenenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können.
Das gerichtliche Mahnverfahren verfolgt somit zwei Ziele gleichzeitig: Einerseits soll die offene Forderung möglichst kurzfristig realisiert werden, andererseits schafft der Vollstreckungstitel die Grundlage, um die Forderung auch langfristig weiter verfolgen zu können.
Was bedeutet Titelüberwachung?
Die Titelüberwachung bezeichnet die langfristige Überwachung titulierter Forderungen nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation eines Schuldners regelmäßig zu prüfen und offene Forderungen auch zu einem späteren Zeitpunkt noch erfolgreich realisieren zu können.
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Nicht jede titulierte Forderung lässt sich unmittelbar durch eine Zwangsvollstreckung realisieren. Häufig verfügen Schuldner zunächst über keine pfändbaren Einkommen oder Vermögenswerte. Genau an diesem Punkt setzt die Titelüberwachung an.
Im Rahmen der Titelüberwachung wird die wirtschaftliche Situation des Schuldners regelmäßig beobachtet und neu bewertet. Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse, können erneut geeignete Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dazu zählen beispielsweise Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.
Da titulierte Forderungen grundsätzlich erst nach 30 Jahren verjähren, ermöglicht die Titelüberwachung eine langfristige und strategische Verfolgung offener Forderungen. Forderungen, die kurzfristig nicht realisierbar erscheinen, können dadurch oftmals Jahre später doch noch erfolgreich beigetrieben werden.
Die Titelüberwachung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil professionellen Forderungsmanagements und stellt sicher, dass titulierte Forderungen nicht vorschnell abgeschrieben werden.
Was ist ein Vollstreckungstitel?
Ein Vollstreckungstitel ist die rechtliche Grundlage für die zwangsweise Durchsetzung offener Forderungen. Er entsteht beispielsweise durch einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren oder durch ein gerichtliches Urteil und sichert die Forderung für bis zu 30 Jahre ab.
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Ein Vollstreckungstitel bestätigt eine Forderung rechtsverbindlich und schafft die Voraussetzung, offene Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können. Ohne einen solchen Titel sind Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers in der Regel nicht möglich.
Im Inkassoverfahren entsteht ein Vollstreckungstitel häufig durch das gerichtliche Mahnverfahren. Legt der Schuldner gegen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid keinen Widerspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und dient anschließend als Vollstreckungstitel.
Der Vollstreckungstitel verfolgt dabei mehrere Ziele gleichzeitig. Einerseits erhöht er den Druck auf den Schuldner und führt häufig weiterhin zur direkten Zahlung der offenen Forderung. Andererseits sichert er die Forderung langfristig ab und ermöglicht es, auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, die wirtschaftliche Entwicklung eines Schuldners zu beobachten und offene Forderungen gegebenenfalls auch Jahre später noch erfolgreich zu realisieren.
Müssen im Inkassoverfahren immer alle Schritte durchlaufen werden?
Nein. Nicht jedes Inkassoverfahren erfordert automatisch sämtliche Maßnahmen vom vorgerichtlichen Inkasso bis zur Titelüberwachung. Ziel des Forderungsmanagements ist stets die erfolgreiche Realisierung der offenen Forderung. Sobald dieses Ziel erreicht ist, endet das Verfahren regulär.
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Das Inkassoverfahren umfasst verschiedene mögliche Maßnahmen – vom vorgerichtlichen Inkasso über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung und Titelüberwachung. Welche Schritte tatsächlich erforderlich werden, hängt immer vom konkreten Verhalten und der wirtschaftlichen Situation des Schuldners ab.
Viele Forderungen lassen sich bereits im vorgerichtlichen Inkasso erfolgreich realisieren. Andere Schuldner zahlen erst nach Zustellung gerichtlicher Schreiben oder im Rahmen einer laufenden Zwangsvollstreckung. Die einzelnen Verfahrensschritte dienen daher nicht dazu, ein starres Schema vollständig abzuarbeiten, sondern schaffen die Möglichkeit, offene Forderungen situationsabhängig und langfristig weiter verfolgen zu können.
Sobald eine Forderung erfolgreich realisiert wurde, endet das Inkassoverfahren regulär. Gleiches gilt, wenn ein Gläubiger keine weitere Verfolgung der Forderung wünscht oder eine wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung dauerhaft nicht mehr zu erwarten ist.
Professionelles Forderungsmanagement bedeutet deshalb nicht, automatisch jede denkbare Maßnahme einzuleiten, sondern abhängig vom jeweiligen Einzelfall die sinnvollsten Schritte auszuwählen, um Forderungen möglichst effizient und wirtschaftlich erfolgreich durchzusetzen.
Inkassoablauf in Zahlen
%
außergerichtliche Realisierungsquote
gerichtliche Mahnverfahren
titulierte Forderungen
Weitere Fragen zum Inkassoablauf | FAQ
Muss vor Inkasso immer gemahnt werden?
Nein. Vor Inkasso sind nicht zwingend mehrere Mahnungen erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, ob sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug befindet. Dieser entsteht häufig automatisch nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels. Gegenüber Verbrauchern tritt der Zahlungsverzug zudem grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein.
Dennoch kann eine vorherige Zahlungserinnerung sinnvoll sein, um Missverständnisse auszuschließen oder bestehende Geschäftsbeziehungen zu erhalten. Sobald Verzug vorliegt, kann eine offene Forderung grundsätzlich professionell im Inkasso verfolgt werden.
Ab wann befindet sich ein Schuldner im Zahlungsverzug?
Ein Schuldner befindet sich im Zahlungsverzug, wenn eine fällige Forderung trotz Zahlungsfrist nicht beglichen wird. Verzug kann durch eine Mahnung eintreten, häufig aber auch automatisch nach Ablauf eines klar vereinbarten Zahlungsziels.
Bei Verbrauchern tritt Zahlungsverzug grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein. Ab diesem Zeitpunkt können offene Forderungen professionell weiterverfolgt und Inkassokosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Wann darf ein Inkassounternehmen beauftragt werden?
Ein Inkassounternehmen darf beauftragt werden, sobald eine offene Forderung fällig ist und sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Entscheidend ist also nicht die Anzahl der Mahnungen, sondern der rechtliche Status der Forderung.
Für Gläubiger bedeutet das: Sobald klar ist, dass eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt wurde, kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden.
Welche Unterlagen werden für Inkasso benötigt?
Für Inkasso werden vor allem die Rechnung, Angaben zum Schuldner und Informationen zur Forderung benötigt. Hilfreich sind außerdem Verträge, Bestellungen, Lieferscheine, Mahnungen, Schriftwechsel oder sonstige Nachweise.
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann das Inkassounternehmen den Fall prüfen und die passenden Maßnahmen einleiten.
Können auch ältere Forderungen an Inkasso übergeben werden?
Ja. Auch ältere Forderungen können grundsätzlich an ein Inkassounternehmen übergeben werden, solange sie noch nicht verjährt sind. Entscheidend ist, wann die Forderung entstanden ist und ob bereits verjährungshemmende Maßnahmen erfolgt sind.
Gerade bei älteren offenen Posten lohnt sich eine fachliche Prüfung, bevor Forderungen vorschnell abgeschrieben werden.
Gibt es eine Mindestforderung für Inkasso?
Bei Weisskopf Inkasso gibt es keine feste Mindestforderung. Auch kleinere offene Posten können professionell geprüft und bearbeitet werden.
Ob Inkasso wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind Forderungshöhe, Schuldnerdaten, Erfolgsaussichten und der Aufwand der weiteren Bearbeitung.
Wann kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden?
Ein Gerichtsvollzieher kann in der Regel beauftragt werden, sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt. Dazu zählen beispielsweise Vollstreckungsbescheide oder gerichtliche Urteile.
Der Gerichtsvollzieher kann verschiedene Maßnahmen durchführen, etwa Sachpfändungen, Zahlungsaufforderungen oder die Abnahme einer Vermögensauskunft.
Wie funktioniert eine Kontopfändung?
Bei einer Kontopfändung wird das Bankkonto des Schuldners gepfändet, um offene Forderungen aus vorhandenen Guthaben zu realisieren. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Vollstreckungstitel.
Die Bank darf anschließend pfändbare Guthaben nicht mehr an den Schuldner auszahlen, sondern muss diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen.
Wie funktioniert eine Lohnpfändung?
Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens direkt beim Arbeitgeber des Schuldners gepfändet. Auch hierfür ist grundsätzlich ein Vollstreckungstitel erforderlich.
Die Höhe der pfändbaren Beträge richtet sich nach den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen und den persönlichen Verhältnissen des Schuldners.
Können auch Sachwerte gepfändet werden?
Ja. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können grundsätzlich auch bewegliche Sachwerte gepfändet werden. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeuge, hochwertige Gegenstände oder sonstige pfändbare Vermögenswerte.
Welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall und den tatsächlichen Erfolgsaussichten ab.
Was passiert, wenn aktuell nichts pfändbar ist?
Auch wenn aktuell keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind, endet die Verfolgung einer titulierten Forderung nicht automatisch. Vollstreckungstitel sichern Forderungen grundsätzlich für bis zu 30 Jahre ab.
Im Rahmen der Titelüberwachung kann die wirtschaftliche Situation des Schuldners später erneut geprüft und gegebenenfalls weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Wie lange kann eine titulierte Forderung verfolgt werden?
Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Dadurch können offene Forderungen langfristig weiter verfolgt und gegebenenfalls auch Jahre später noch erfolgreich realisiert werden.
Gerade bei zunächst erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen spielt die langfristige Titelüberwachung daher eine wichtige Rolle im professionellen Forderungsmanagement.
Wie viele Inkassomahnungen werden versendet?
Im vorgerichtlichen Inkasso von Weisskopf Inkasso werden in der Regel zwei strukturierte Inkassomahnungen an den Schuldner versendet. Dabei stehen sowohl die professionelle Zahlungsaufforderung als auch der Schuldnerdialog im Mittelpunkt.
Ziel ist es, offene Forderungen möglichst außergerichtlich und ohne gerichtliches Mahnverfahren erfolgreich zu realisieren.
Können Schuldner im Inkasso Ratenzahlungen vereinbaren?
Ja. Im Inkassoverfahren können grundsätzlich auch Ratenzahlungen oder individuelle Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung wirtschaftlich sinnvoll und realistisch umsetzbar ist.
Ratenzahlungen ermöglichen häufig eine außergerichtliche Lösung und können dazu beitragen, offene Forderungen dennoch erfolgreich zu realisieren.
Was passiert, wenn ein Schuldner auf Inkassomahnungen nicht reagiert?
Reagiert ein Schuldner im vorgerichtlichen Inkasso nicht auf Zahlungsaufforderungen oder Gesprächsangebote, kann die Forderung in das gerichtliche Mahnverfahren übergehen.
Dort besteht die Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel zu erwirken und die Forderung langfristig weiterzuverfolgen.
Können Inkassokosten dem Schuldner berechnet werden?
Ja. Inkassokosten gelten grundsätzlich als Verzugsschaden und können daher dem Schuldner in Rechnung gestellt werden, sofern sich dieser im Zahlungsverzug befindet.
Dadurch erfolgt die Beauftragung eines Inkassounternehmens für Gläubiger häufig ohne zusätzliche Vorabkosten.
Wann endet das vorgerichtliche Inkasso?
Das vorgerichtliche Inkasso endet in der Regel entweder durch die erfolgreiche Zahlung der offenen Forderung oder durch den Übergang in das gerichtliche Mahnverfahren.
Welche weiteren Schritte sinnvoll sind, hängt immer vom Verhalten des Schuldners und den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten ab.
Kann direkt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden?
Ja. Grundsätzlich kann eine offene Forderung auch direkt im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, sofern sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug befindet.
In vielen Fällen ist jedoch zunächst ein vorgerichtliches Inkasso sinnvoll, da sich zahlreiche Forderungen bereits außergerichtlich erfolgreich realisieren lassen.
Was passiert bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid?
Legt ein Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann die Forderung in ein streitiges Gerichtsverfahren übergehen. Dort wird die Forderung dann inhaltlich durch das zuständige Gericht geprüft.
Ein Widerspruch bedeutet daher nicht automatisch, dass die Forderung verloren ist, sondern zunächst lediglich, dass eine gerichtliche Klärung erforderlich wird.
Wann wird aus einem Mahnbescheid ein Vollstreckungstitel?
Reagiert der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht mit einem Widerspruch, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser wird nach Ablauf der gesetzlichen Fristen rechtskräftig.
Der Vollstreckungsbescheid dient anschließend als Vollstreckungstitel und bildet die Grundlage für mögliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.
Wie lange dauert ein gerichtliches Mahnverfahren?
Die Dauer eines gerichtlichen Mahnverfahrens hängt vom jeweiligen Einzelfall und vom Verhalten des Schuldners ab. Erfolgt kein Widerspruch, kann bereits innerhalb weniger Wochen ein Vollstreckungstitel erwirkt werden.
Legt der Schuldner Widerspruch ein, kann sich das Verfahren durch ein anschließendes Gerichtsverfahren entsprechend verlängern.
Was passiert, wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist?
Ist ein Schuldner unbekannt verzogen, können zunächst Maßnahmen zur Adressermittlung erforderlich werden. Ohne zustellfähige Anschrift sind gerichtliche Schritte häufig nicht möglich.
Professionelles Forderungsmanagement umfasst daher oftmals auch die Recherche aktueller Schuldnerdaten, um das Inkassoverfahren erfolgreich fortsetzen zu können.
Inkasso Fun Fact
Viele Menschen denken bei Inkasso sofort an gerichtliche Maßnahmen oder Zwangsvollstreckung. Tatsächlich wird jedoch ein großer Teil aller Forderungen bereits im vorgerichtlichen Inkasso erfolgreich realisiert – also lange bevor ein Gerichtsvollzieher überhaupt eine Rolle spielt!
Müssen im Inkassoverfahren immer alle Schritte durchgeführt werden?
Nein. Nicht jedes Inkassoverfahren erfordert automatisch sämtliche Maßnahmen vom vorgerichtlichen Inkasso bis zur Titelüberwachung. Ziel des Forderungsmanagements ist stets die erfolgreiche Realisierung der offenen Forderung.
Welche Schritte tatsächlich erforderlich werden, hängt immer vom Verhalten des Schuldners und den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten ab.
Wann lohnt sich Inkasso wirtschaftlich?
Inkasso lohnt sich grundsätzlich immer dann, wenn berechtigte offene Forderungen bestehen und eine wirtschaftlich sinnvolle Realisierung möglich erscheint. Dabei spielen Forderungshöhe, Schuldnerdaten und Erfolgsaussichten eine wichtige Rolle.
Auch kleinere Forderungen können wirtschaftlich sinnvoll verfolgt werden, insbesondere wenn Inkassokosten als Verzugsschaden dem Schuldner berechnet werden können.
Können titulierte Forderungen weiter überwacht werden?
Ja. Titulierte Forderungen können im Rahmen einer langfristigen Titelüberwachung weiterhin beobachtet und verfolgt werden. Dabei wird regelmäßig geprüft, ob sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners verändert hat.
Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse, können erneut geeignete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Wann endet ein Inkassoverfahren?
Ein Inkassoverfahren endet in der Regel mit der erfolgreichen Realisierung der offenen Forderung. Ebenso kann die Bearbeitung beendet werden, wenn eine weitere Verfolgung wirtschaftlich dauerhaft nicht sinnvoll erscheint oder der Gläubiger keine weitere Bearbeitung wünscht.
Professionelles Forderungsmanagement bedeutet dabei nicht, sämtliche Maßnahmen schematisch durchzuführen, sondern wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen situationsabhängig zu treffen.
Was bedeutet professionelles Forderungsmanagement?
Professionelles Forderungsmanagement umfasst die strukturierte Verfolgung offener Forderungen – von der außergerichtlichen Bearbeitung bis hin zur langfristigen Titelüberwachung.
Ziel ist es, offene Forderungen möglichst effizient, wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher zu realisieren, ohne interne Ressourcen unnötig zu binden.
Können auch bereits titulierte Forderungen an Inkasso übergeben werden?
Ja. Auch bereits titulierte Forderungen können an ein Inkassounternehmen übergeben werden. In diesen Fällen stehen insbesondere Zwangsvollstreckung und Titelüberwachung im Mittelpunkt.
Gerade ältere Titel bieten häufig weiterhin wirtschaftliches Potenzial, da titulierte Forderungen grundsätzlich erst nach 30 Jahren verjähren.

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