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Milliarden Euro und hunderttausende offene Forderungen sind von der Verjährung 2023 bedroht! Das bedeutet, dass offene Forderungen aus dem Jahr 2020 zum Ende des laufenden Jahres 2023 vollkommen gegenstandslos werden und dann nicht mehr vom Schuldner verlangt werden können. Und ja, das ist in der Tat so dramatisch, wie es klingt.

Die gute Nachricht ist, dass sich der Verjährung 2023 mit professionellem Inkasso bis zum Jahresende noch effektiv entgegenwirken lässt. Dann bleibt die Rechtsgrundlage für solche Forderungen erhalten und die Realisierungswahrscheinlichkeit steigt sogar signifikant.

Warum? Weil für die Verjährungshemmung kein Weg um den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren herumführt.

Das wiederum stellt auf die Titulierung solcher offenen Forderungen ab. Titulierte Forderungen sind dann über die Zwangsvollstreckung im nachgerichtlichen Inkasso auch gegen den Willen des Schuldners (also zwangsweise) durchsetzbar.

Verjährung 2023 als Chance nutzen!

Um es ganz klar zu sagen: Für offene Forderungen, die 2023 drei Jahre alt werden und entsprechend im Laufe des Jahres 2020 entstanden sind, haben alle Gläubiger sozusagen die Pistole auf der Brust. Titulierung oder Ausbuchung – weitere Optionen gibt es schlicht nicht.

Dabei bietet die Titulierung bzw. im ersten Schritt der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren freilich die deutlich attraktivere Option, denn sie vereint mehrere Vorteile zugleich in sich:

  1. Die Verjährung wird sofort und allein durch den Antrag auf Erlasse eines Mahnbescheides effektiv gehemmt
  2. Titulierte Forderungen sind volle 30 Jahre (!) lang gültig
  3. Titel lassen sich über die strategische Zwangsvollstreckung zielführend und ohne Zutun des Schuldners gelten machen

Verjährung 2023 hemmen – so geht’s

Um dieses fette Vorteilspaket zu nutzen, braucht es genaugenommen nur eines: Den rechtzeitigen Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Das funktioniert über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht. Und weil das oft eher ein bürokratisches, als ein tatsächliches Hindernis darstellt, übernehmen die besten Inkassobüros diesen Service selbstverständlich im Auftrag Ihrer Mandanten!

Allein der Antrag genügt dann, um die Verjährung (zunächst für weitere sechs Monate) zu hemmen. Es braucht also noch nicht einmal den finalen Mahnbescheid, sondern tatsächlich nur den Antrag!

Im nächsten Schritt folgt dann selbstverständlich der Erlass des Mahnbescheides, der der Gegenseite (dem Schuldner) dann in amtlicher Zustellung zugeht. Oft ist allein der gelbe Umschlag im Briefkasten Anlass genug, die alte Schuld doch endlich zu begleichen.

Für alle anderen Fälle folgt nach einer 14-tägigen Widerspruchsfrist der sog. Vollstreckungsbescheid, Teil II im gerichtlichen Mahnverfahren. Bleibt auch dieser unwidersprochen, gilt der Titel als erwirkt. Dann ist die Forderung genauso sicher verbrieft, wie sie es auch durch ein Gerichtsurteil, einen gerichtlichen Vergleich oder einen Kostenfestsetzungsbeschuss wäre. Mit anderen Worten: Das Recht auf die offene Forderung ist zementiert!

Verjährung 2023 verwandeln

Zudem eröffnet die Titulierung auch das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung. Das bedeutet, dass Titelinhaber bzw. das Inkassounternehmen, das mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betraut ist (wir), auch gegen den Willen des Schuldners auf sein Vermögen zugreifen können.

In der Praxis ist das ein strategischer Prozess. Es geht bspw. darum, die Liquidität des Schuldners im Blick zu behalten (Stichwort: Titelmonitoring). Daraus ergaben sich dann die passenden Ansatzpunkte für den richtigen Hebel in der Zwangsvollstreckung. Das sind unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen, bspw. gegen Konten, Löhne oder Steuerrückzahlungsansprüche des Schuldners.

Aus diesen Quellen lässt sich dann die offene Forderung bedienen & Gläubiger kommen schlussendlich doch zu ihren Recht. So wird aus einer Forderung, der die Verjährung droht, doch noch ein schwarzer Eintrag in der Buchführung!