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Wie steht es eigentlich bei titulierten Forderungen um die Verjährung? Wann verlieren Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, gerichtliche Vergleiche und alle übrigen Titelvarianten ihre Gültigkeit? Und warum raten Inkassounternehmen doch stets dazu, offene Forderungen in jedem Fall über die Titulierung abzusichern? Die wichtigsten Fragen rund um die Titulierung offener Posten und die Verjährung titulierter Forderungen klären wir in diesem Blogbeitrag!

Im Inkasso spielen Titel eine maßgebliche Rolle. Einerseits zielt nämlich das gerichtliche Mahnverfahren neben der Realisierung auch auf die Absicherung offener Posten ab, sodass sich der begehrte Titel innerhalb des klassischen Forderungsmanagements erwirken lässt. Anderseits lassen sich im nachgerichtlichen Inkasso auch bestehende Titel in die Verfolgung übernehmen und erfolgreich realisieren.

Dass die Titulierung als derart begehrt gilt, hat mindestens drei überzeugende Gründe:

  1. Titel sichern eine Forderung für volle 30 Jahre ab
  2. Titulierte Forderungen lassen sich in der Zwangsvollstreckung durchsetzen
  3. Die Titulierung beugt der Rechtsverwirkung vor

Titulierte Forderungen: Verjährung nach 30 Jahren

Ja, auch eine titulierte Forderung wird einmal ungültig. Das allerdings erst nach 30 Jahren. Diese lange Gültigkeitsdauer ist entsprechend ein zentrales strategisches Moment im nachgerichtlichen Inkasso: Denn über einen derart langen Zeitraum, ergeben sich sozusagen zwangsläufig Zugriffsmöglichkeiten auf schuldnerisches Vermögen.

Das liegt an der natürlichen Entwicklung im Leben jedes Menschen einerseits. Denn die Einkommens- und Finanzsituation der meisten Schuldner verbessert sich über die Zeit. Die Gründe dafür sind Heirat, Erbschaft oder Gewinne – in dem meisten Fällen aber berufliche Qualifikation und Weiterentwicklung. Das bedeutet, dass aus einem Schuldner, der heute bspw. im Studium steht und über kein nennenswertes Vermögen verfügt, in einigen Jahren ein Akademiker mit entsprechendem Einkommen geworden sein mag.

Für das Forderungsmanagement an Titeln bedeutet das: Geduld zahlt sich aus!

Andererseits geht es um die Zugriffsmöglichkeiten auf das Vermögen eines Schuldners. Wo es nämlich vorgerichtlich durchaus noch auf die Mitarbeit des Schuldners ankommt, funktioniert es nachgerichtlich auch zwangsweise – also gegen den Willen des Schuldners. Daher rührt auch der Name für solche Maßnahmen – die Zwangsvollstreckung.

Titulierte Forderungen realisieren: Die Zwangsvollstreckung

Mit der Titulierung (egal auf welchem Wege) eröffnet sich das breite Instrumentarium der Zwangsvollstreckung. Hier von der Zwangsvollstreckung zu sprechen, greift aber genaugenommen zu kurz, denn in Wahrheit handelt es sich dabei um eine breite Variation unterschiedlicher Maßnahmen.

Exkurs: Pfändungsvarianten

So sind bspw. unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen das, was landläufig unter Zwangsvollstreckung verstanden wird. In Wahrheit lassen sich aber fünf verschiedene Pfändungsvarianten unterscheiden, die sich gegen unterschiedliche Vermögenswerte eines Schuldners richten:

  1. Die Taschenpfändung richtet sich tatsächlich gegen den Schuldner selbst und nimmt sein Barvermögen ins Visier
  2. Mit der Lohnpfändung tritt der Arbeitgeber als sog. Drittschuldner auf und muss den pfändbaren Anteil am Lohn des Schuldners abführen
  3. Bei der Kontopfändung geht es um Konten eines Schuldners und seine Bank muss der Pfändung Folge leisten
  4. Eine Kautionspfändung richtet sich bspw. gegen die Vermieter eines Schuldners, die über eine Mietkation ebenfalls einen gewissen Vermögenswert des Schuldners verwalten
  5. Und im Rahmen einer Steuerpfändung wird das zuständige Finanzamt dazu veranlasst, ausstehende Steuerrückzahlungsansprüche eines Schuldners an die pfändende Partei abzuführen

In der Realität spielen die Lohn- und die Kontopfändung die maßgebliche Rolle in der Zwangsvollstreckung, doch auch die übrigen Varianten haben auch heute noch ihre Berechtigung.

Ebenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung finden weitere Aufträge an den Gerichtsvollzier statt – bspw. die Abnahme der Vermögensauskunft oder sogar die Verhaftung eines Schuldners. All diese Maßnahmen sind nur möglich, wenn offene Forderungen tituliert sind!

Titulierte Forderung: Verjährung und Verwirkung

Schlussendlich beugt die Titulierung auch der sog. Rechtsverwirkung vor. Das wurde 2014 sogar höchstrichterlich vom BGH bestätigt, der in einem spannenden Urteil feststellte, dass eine Vermieterin auch nach 13 Jahren der Untätigkeit immer noch einen rechtlichen Anspruch auf einen Titel aus dem Jahre 1993/94 hatte und ihn noch immer gegen ihre ehemaligen Mieter durchsetzen konnte.

Die Titulierung offener Forderungen ist damit eine der schlagkräftigsten Maßnahmen im Arsenal des professionellen Forderungsmanagements. Kein Wunder also, dass die besten Inkassounternehmen langfristig und strategisch denken und ihren Mandanten stets zu einer Absicherung offener Posten raten!