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Offene Posten für ganze 30 Jahre absichern und zugleich das volle Instrumentarium in der Zwangsvollstreckung nutzbar machen – das leistet die titulierte Forderung. Inkasso liefert dabei das passende Werkzeug, um aus einem verbrieften Recht auf eine Forderung tatsächlich klingende Münze zu machen. Wie sie Realisierungsarbeit im Inkasso an titulierten Forderungen aussieht, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Inkasso und Forderungsmanagement setzen dabei freilich viel früher, als erst bei der titulierten Forderung an und können sozusagen die gesamte (potenzielle) Lebensdauer einer offenen Forderung begleiten. Im nachgerichtlichen Inkasso dreht sich aber alles um die Arbeit an titulierten Forderungen und deren Durchsetzung in der strategischen Zwangsvollstreckung.

Wie eine Titulierung dabei zustande kommt, spielt in der Realisierungsarbeit übrigens keine Rolle: Urteile, gerichtliche Vergleiche, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und auch europäische Zahlungsbefehle sind allesamt vollkommen ebenbürtig und gleichermaßen für die Zwangsvollstreckung geeignet. Eine titulierte Forderung nivelliert gewissermaßen die Geschichte einer Forderung im vorgerichtlichen Inkasso und schlägt eine neue Seite im nachgerichtlichen Forderungsmanagement auf.

Titulierte Forderung: Inkasso unterstützt bei der Titulierung

Die Titulierung kann auch ohne Weiteres im Rahmen der inkassomäßigen Bearbeitung stattfinden. Der häufigste Weg führt dann über ein gerichtliches Mahnverfahren. An dessen Ende steht (wenn nicht zwischenzeitlich bezahlt wurde) ein Vollstreckungsbescheid, der wiederum ein vollwertiger Titel ist.

Das gerichtliche Mahnverfahren lässt sich für jede offene Forderung, die in Verzug gesetzt wurde, sofort einleiten. Dafür braucht es einen entsprechenden Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (kurz: Mahnantrag) beim zuständigen Mahngericht. Das betreffende Gericht führt dann eine formale Prüfung durch und erlässt den Mahnbescheid – Teil eins im gerichtlichen Mahnverfahren.

Der Mahnbescheid geht dem Schuldner (dann dem Antragsgegner) dann in amtlicher Zustellung zu und eine 14-tägige Widerspruchsfrist beginnt zu laufen. Anschließend beantragt das Inkassobüro nach demselben Schema den Vollstreckungsbescheid – Teil zwei im gerichtlichen Mahnverfahren.

Der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid allein stellt einen vollwertigen Titel dar. Er sichert offene Forderungen verlässlich für volle 30 Jahre gegen die Verjährung ab und eröffnet erstmals in der Realisierungsarbeit an der betreffenden Forderung alle Möglichkeiten in der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung.

Tituliere Forderung: Inkasso als Manager in der Zwangsvollstreckung

Die titulierte Forderung ändert meist nichts an der Einstellung zahlungsunwilliger Schuldner. In der Zwangsvollstreckung wird daher die Kooperationsbereitschaft des Schuldners aus der Gleichung gestrichen und der Zugriff auf schuldnerisches Vermögen ist nun auch zwangsweise, d.h. gegen den Willen des Schuldners, möglich!

Die wichtigste Frage dabei: Wann soll welche Vollstreckungsmaßnahme stattfinden?

Denn in Wahrheit erfordert eine erfolgreiche Vollstreckungsmaßnahme einiges Fingerspitzengefühl. Welche Pfändungsmaßnahme ist aussichtsreich? Wie steht es um die Vermögenswerte des Schuldners? Hat er möglichweise aktuell eine Vermögensauskunft abgegeben? Wie sehen seine sozialen Verhältnisse aus?

Wichtige Fragen, die es im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu beantworten gilt. Denn nur dann lässt sich entscheiden, ob bspw. eine Kontopfändung, eine Lohnpfändung oder eine Kautionspfändung die besten Erfolgsaussichten hat. Oder, ob es sinnvoll ist, zuzuwarten, bis eine Wohlverhaltensperiode abgelaufen ist und erst dann mit der geeigneten Maßnahme gegen den Schuldner vorzugehen.

Genügend Zeit für eine zielführende Vollstreckungsstrategie verschafft der eine titulierte Forderung von Haus aus: Denn sämtliche Optionen sind für volle 30 Jahre in ganzem Umfang durchsetzbar!