Inkasso

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Inkassoverfahren

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Fall übergeben

Inkasso kann im gerichtlichen Mahnverfahren mit einem Vollstreckungsbescheid fortgesetzt werden. Er wird vom zuständigen Mahngericht erlassen, wenn gegen den zuvor zugestellten Mahnbescheid kein fristgerechter Widerspruch eingelegt wurde.

Der Vollstreckungsbescheid bestätigt die geltend gemachte Forderung und stellt einen vollstreckbaren Titel dar. Damit erhält der Gläubiger die rechtliche Grundlage, die offene Forderung auch mit staatlichen Zwangsmaßnahmen durchzusetzen.

Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist oder vorläufig vollstreckt werden kann.

Auch nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids kann der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen. Erfolgt kein erfolgreicher Einspruch, bleibt der Titel bestehen und die Forderung kann über 30 Jahre weiterverfolgt werden.

Der Vollstreckungsbescheid bildet damit den Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens und gleichzeitig die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung.

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