Inkasso wird häufig dann beauftragt, wenn sich ein Schuldner mit der Zahlung einer offenen Forderung im Verzug befindet. Zahlungsverzug bedeutet, dass eine fällige Forderung trotz bestehender Zahlungspflicht nicht rechtzeitig beglichen wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verzug erfüllt sind.
Grundsätzlich kann ein Schuldner durch eine Mahnung des Gläubigers in Verzug geraten. Eine Mahnung ist jedoch nicht immer erforderlich. Wurde beispielsweise für die Zahlung ein konkreter Termin vereinbart oder lässt sich dieser eindeutig aus dem Vertrag bestimmen, kann der Verzug auch ohne zusätzliche Mahnung eintreten.
Bei Entgeltforderungen gilt außerdem die sogenannte 30-Tage-Regel: Ein Schuldner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt dies allerdings nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
Mit Eintritt des Zahlungsverzugs können für den Schuldner zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören insbesondere Verzugszinsen sowie unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Kosten für die weitere Rechtsverfolgung.
Der Zahlungsverzug ist damit ein wichtiger rechtlicher Zeitpunkt im Forderungsmanagement und bildet regelmäßig die Grundlage für weitere Maßnahmen zur Durchsetzung einer offenen Forderung.
