Inkasso kann in das gerichtliche Mahnverfahren übergehen, wenn eine offene Forderung außergerichtlich nicht beglichen wird. Der Mahnbescheid ist dabei der erste gerichtliche Schritt, um eine Geldforderung weiterzuverfolgen.
Der Mahnbescheid wird vom zuständigen Mahngericht auf Antrag des Gläubigers oder eines beauftragten Inkassounternehmens erlassen. Er informiert den Schuldner darüber, dass eine bestimmte Forderung gerichtlich geltend gemacht wird.
Nach Zustellung hat der Schuldner in der Regel zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Erfolgt ein Widerspruch, wird das Verfahren auf Antrag in ein normales Gerichtsverfahren übergeleitet.
Bleibt der Widerspruch aus, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Dieser stellt einen vollstreckbaren Titel dar und bildet die Grundlage für eine spätere Zwangsvollstreckung.
Der Mahnbescheid dient somit dazu, offene Geldforderungen auf einem vereinfachten gerichtlichen Weg weiterzuverfolgen und – sofern kein Widerspruch erfolgt – die Voraussetzungen für eine spätere Vollstreckung zu schaffen.
