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Inkasso beauftragen – das ist doch sicher super kompliziert, oder? Da muss man doch bestimmt komplexe Formulare ausfüllen und wahrscheinlich auch noch die Rechtmäßigkeit der offenen Forderung nachweisen … und am Ende kommt eh nichts dabei raus …

Wer sich hier wiederfindet, ist auf unserem Blog genau richtig! Denn heute ist Inkasso beauftragen genauso einfach, wie eine Bestellung bei Amazon auszulösen. Und das kriegt doch wirklich jeder hin, oder? Mit den häufigsten Vorurteilen und Fehlannahmen im Inkasso räumen wir heute gründlich auf!

Inkasso beauftragen: Forderungen nachweisen?

Inkassounternehmen sind keine offiziellen oder gar staatliche Stellen zur Forderungsanmeldung, sondern ganz reguläre Dienstleistungsunternehmen, wie bspw. eine Werbeagentur oder ein IT-Service. Und der Inkassoauftrag ist genauso schwierig, wie ein Dienstleistungsauftrag an einen solchen Kooperationspartner. Nämlich gar nicht!

Die offene Forderung muss daher dem Inkassounternehmen gegenüber genaugenommen gar nicht nachgewiesen werden. Denn die besten Inkassobüros gehen selbstredend davon aus, dass kein Gläubiger eine Forderung zur Verfolgung im Forderungsmanagement beauftragt, die nicht rechtmäßig ist. Daher dürfen auch alle offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen übergehen werden, die die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Sie sind in Verzug
  2. Sie sind nicht bestritten

Solange diese Kriterien erfüllt sind, steht der Übergabe an einen Dienstleister im Forderungsmanagement nichts im Wege. Dann kann der Inkassoablauf ganz regulär starten und die Verfolgung der zahlungsgestörten Forderung nimmt im vorgerichtlichen Inkasso ihren Lauf.

Inkasso beauftragen: Komplizierte Formulare im weiteren Verlauf?

Wenn es ein vorgerichtliches Inkasso gibt, gibt es folgerichtig auch ein gerichtliches und ein nachgerichtliches Forderungsmanagement. Da im Inkasso aber alle Stadien aufeinander aufbauen, sind sie jeweils nur dann notwendig, wenn eine Forderung im vorangegangenen Stadium noch nicht erfolgreich realisiert werden konnte.

Im gerichtlichen Mahnverfahren geht es dann mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides tatsächlich um ein komplexes Formular. Also doch?

Nicht wirklich, denn der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren ist in aller Regel ebenfalls Teil der Verfolgung im Inkasso, sodass die akkurate und zielführende Antragstellung wiederum in der Verantwortung des Inkassounternehmens liegt. Für Gläubiger bleibt es dabei: keine komplexen & wirren Formulare!

In der Tat ist die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens mit allem, was dazugehört, eine zentrale Aufgabe im Inkasso. Entsprechend sattelfest sind Dienstleister im Forderungsmanagement in dieser Disziplin, sodass antragsseitig keine Fehler passieren.

Und selbst, wenn offene Forderungen tituliert werden, und es um die Verfolgung in der Zwangsvollstreckung geht, bleibt das Inkassobüro als verlässlicher Partner an der Seite seines Mandanten und kümmert sich um die nachgerichtliche Bearbeitung.

Kurz: Ein Inkassobüro übernimmt buchstäblich alle Tätigkeiten, die es für einen Erfolg in der Realisierung offener Posten braucht und hält seinem Kunden (dem Inkassomandanten) den Rücken frei.

Inkasso beauftragen & von 80% Realisierungsquote profitieren!

Schließlich: Die Realisierungsquoten liegen heute bei über 80% über alle Stadien. Im vorgerichtlichen Inkasso allein liegen sie schon bei über 50%. Das bedeutet, dass lediglich jede zweite Forderung überhaupt länger als drei Monate in der Bearbeitung ist, bevor sie erfolgreich realisiert und natürlich ausbezahlt wird.

Unterm Strich bleibt Folgendes: Inkasso beauftragen ist extrem simpel. Der gesamte Papierkram & die Korrespondenz mit Gerichten fällt in das Ressort des Inkassodienstleisters. Und der Erfolg ist sehr wahrscheinlich.

Kein Grund, den Inkassoauftrag weiter aufzuschieben!