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Kann Inkasso kostenfrei sein? Die Verfolgung offener Posten im Inkasso bedeutet Arbeit: Schuldnerdaten aktualisieren sich nicht von selbst, Mahnschreiben werden nicht automatisch geschrieben und jede professionelle Kommunikation mit Schuldnern in der Fallbearbeitung kostet Zeit. Trotzdem kann Inkasso für Gläubiger völlig kostenneutral funktionieren. Wie das geht, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Deshalb gibt es kein Inkasso kostenfrei!

Im Inkasso entstehen immer Kosten, denn die Verfolgung offener Forderungen ist selbstverständlich mit Arbeit verbunden: Die Details zu jedem Inkassofall fliegen nicht auf magische Weise von selbst in die Inkasso-Software. Schuldnernamen und -adressen, Höhe und Alter der offenen Forderung und natürlich auch alle relevanten Details zum Auftraggeber (dem Gläubiger) müssen meist manuell, bzw. halbautomatisch erfasst werden. Und nur mit einer sauberen Aktenführung ist gewährleistet, dass Inkassofälle auch ordnungsgemäß bearbeitet werden können und schließlich auch zu einem Realisierungserfolg führen.

Die Gretchenfrage dabei lautet aber, wer genau diese Kosten zu tragen hat!

Wer einen Inkassodienstleister beauftragt, tut damit rechtlich gesehen nichts anderes, als einen klassischen Dienstleistungsauftrag zu vergeben. Im Unterschied zu anderen Dienstleistungen, bspw. dem Auftrag an eine Werbeagentur, entsteht aber die Notwendigkeit einen Inkassodienstleister zu beauftragen, erst dadurch, dass ein Kunde nicht rechtzeitig bezahlt. Dieser Besonderheit wird in der Inkassoabrechnung bzw. in der Inkassomahnung besonders Rechnung getragen.

Inkassokosten sind ein sog. Verzugsschaden und gehen daher zulasten der Schuldnerseite!

Inkassokosten als Verzugsschaden

Die Kosten, die ein Inkassodienstleister bspw. für den Versand einer Mahnung berechnen darf, sind gesetzlich geregelt. Hier spricht man von Inkassogebühren. In der Theorie sind diese Gebühren vom Auftraggeber (dem Gläubiger) zu tragen, müssten dann aber als Verzugsschaden dem Schuldner nachträglich in Rechnung gestellt werden. Das wiederum würde eine neue Forderung auslösen und womöglich den nächsten Inkassofall bedeuten.

Dieser Problematik in der Abrechnung kommt man im Inkasso zuvor: Inkassogebühren werden direkt beim Schuldner geltend gemacht, der sie ja ohnehin zu tragen hat. Dadurch entstehen Gläubigern, die einen Inkassodienstleister beauftragen, keine Kosten und Inkasso kann kostenneutral funktionieren.

Inkasso kostenneutral statt Inkasso kostenfrei

Neben den Inkassogebühren, die in einem Inkassoverfahren in jedem Fall entstehen, ergeben sich im Rahmen der Inkassobearbeitung oft noch weitere Positionen: Sind bspw. Adressdaten eines Schuldners nicht aktuell, braucht es eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Denn Inkassomahnungen lassen sich natürlich nur dann zustellen, wenn sie an die korrekte Schuldneradresse gehen. Für solche Anfragen entstehen dann Ermittlungskosten.

In solchen Fällen halten Inkassodienstleister immer Rücksprache mit ihrem Auftraggeber und weisen auf die Situation hin. Denn diese Kosten müssen in der Tat zunächst vom Gläubiger verauslagt werden, kommen aber ebenfalls auf die Inkassomahnung und werden beim Schuldner geltend gemacht.

Wer trägt die Inkassokosten?

Unterm Strich gehen sämtliche Kosten, die in der Verfolgung offener Posten entstehen, immer zulasten des Schuldners. Das bedeutet zugleich, dass die Realisierungskosten geringer bleiben, je eher sich Schuldner um eine Inkassosache kümmern: Je länger die Verfolgung einer Forderungsangelegenheit dauert, desto länger steigen die Verzugszinsen und desto mehr Maßnahmen werden in der Realisierungsarbeit erforderlich.

Im Erfolgsfall bleibt Inkasso kostenfrei für Gläubiger, weil alle entstehenden Kosten dem Schuldner auferlegt werden. Dennoch kann es vorkommen, dass bestimmte Kostenpunkte verauslagt werden müssen, damit es überhaupt vorwärts gehen kann in der Bearbeitung!