Inkasso umfasst neben außergerichtlichen Maßnahmen auch das gerichtliche Mahnverfahren. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung offener Geldforderungen.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird häufig genutzt, wenn ein Schuldner auf Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben nicht reagiert. Ziel ist es, die offene Forderung weiterhin konsequent zu verfolgen und gleichzeitig ohne aufwendige Gerichtsverhandlung einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Zu Beginn beantragt der Gläubiger oder ein beauftragtes Inkassounternehmen einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Der Schuldner hat anschließend die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlichen Frist Widerspruch einzulegen.
Erfolgt kein Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser stellt einen vollstreckbaren Titel dar und ermöglicht anschließend Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.
Legt der Schuldner hingegen Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein normales Gerichtsverfahren über.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird in Deutschland regelmäßig genutzt, um offene Forderungen strukturiert, rechtssicher und über die außergerichtliche Phase hinaus weiterzuverfolgen.
