YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Am Ende eines Kalenderjahres droht vielen offenen Forderungen das Aus: Sie verjähren. Gläubiger verlieren damit unwiderruflich ihren Anspruch auf Zahlung – zumindest rechtlich. Was moralisch eindeutig scheint („Wer Schulden hat, soll zahlen!“), endet rechtlich oft in der Bedeutungslosigkeit, wenn die Verjährung eintritt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln – insbesondere im Jahr 2025, wenn Forderungen aus dem Jahr 2022 betroffen sind.

Was bedeutet Verjährung konkret?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger von ihr erfahren hat. Für Rechnungen aus dem Jahr 2022 bedeutet das: Die Verjährung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ein. Danach kann die Forderung nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden – selbst dann, wenn der Schuldner die Zahlung zuvor anerkannt oder versprochen hat.

Wie kann die Verjährung gehemmt werden?

Viele Gläubiger glauben fälschlicherweise, dass eine einfache Mahnung oder ein Anwaltsschreiben die Verjährung stoppt. Das ist nicht der Fall. Wirksam gehemmt wird die Verjährung ausschließlich durch bestimmte rechtliche Schritte – allen voran das gerichtliche Mahnverfahren. Wer rechtzeitig einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragt, sorgt dafür, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird. Der Vorteil: Die Hemmung bleibt bestehen, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder durch andere Maßnahmen (z. B. Zahlung, Vollstreckung) abgelöst wird.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Im September 2025 bleibt noch genügend Zeit, um Forderungen aus dem Jahr 2022 in das Inkasso zu geben. Dabei geht es nicht nur darum, offene Rechnungen beizutreiben – es geht um strategisches Forderungsmanagement. Wer jetzt handelt, kann noch außergerichtlich auf eine gütliche Einigung mit dem Schuldner setzen. Gleichzeitig kann das Inkassounternehmen prüfen, ob und wann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist. So wird die Grundlage geschaffen, um die Forderung langfristig abzusichern.

Titulierung: Schutz für 30 Jahre

Ein weiteres starkes Argument für das rechtzeitige Mahnverfahren: Die Titulierung der Forderung. Ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil sichert dem Gläubiger einen sogenannten „Titel“. Dieser ist 30 Jahre gültig und berechtigt zur Zwangsvollstreckung. Nur wer über eine titulierte Forderung verfügt, kann gegen den Willen des Schuldners aktiv werden – etwa durch Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung. Ohne Titel ist Inkasso stets auf die freiwillige Mitwirkung des Schuldners angewiesen.

Fazit: Verjährung vermeiden – rechtzeitig handeln

Das Jahr 2025 ist entscheidend für alle Forderungen aus dem Jahr 2022. Wer jetzt noch abwartet, riskiert den Totalverlust. Wer hingegen das Inkasso in professionelle Hände gibt, profitiert doppelt: Zum einen wird geprüft, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Zum anderen kann das gerichtliche Mahnverfahren frühzeitig eingeleitet und die Forderung langfristig gesichert werden. Vertrauen Sie auf einen Inkassopartner, der nicht nur mahnt, sondern strategisch begleitet – bis hin zur Titulierung und Vollstreckung. Denn Forderungsmanagement endet nicht mit dem ersten Schreiben. Es beginnt dort erst richtig.

Jetzt unseren Newsletter abonnieren!

Wie Sie mehr aus Ihrem Geld machen & offene Posten kein Thema mehr sind: Unser Newsletter hält Sie auf dem Laufenden!

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!