Verjährung hemmen

Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche!
Diese Forderungen verjähren 2024Die Verjährung jetzt hemmen!

Offene Posten aus 2021 …

… werden 2024 völlig gegenstandslos!

Alle Forderungen aus dem Referenzjahr 2021 verjähren zum Jahresende 2024. Dann werden Sie drei Jahre alt und können nicht mehr von Schuldnern verlangt werden! Es besteht dann nämlich keine Rechtsgrundlage mehr, auf der die Verfolgung dieser Posten möglich wäre!

Die Folge: Verjährte Forderungen sind völlig wertlos und müssen als Verluste abgeschrieben werden!

Die Verjährung verhindern!

Die Verjährung lässt sich effektiv hemmen!

Der einzige Weg, die Verjährung zu verhindern, ist der rechtzeitige Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Denn schon der Antrag auf Mahnbescheid hemmt die Verjährung effektiv, sodass solche Forderungen bestehen bleiben & von Ihrem Schuldner verlangt werden können!

Wer die Verjährung 2024 nicht hemmt, verzichtet auf seine berechtigten Ansprüche!

Die Verjährung 2024 hemmen – so geht’s

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Bedrohte Posten identifizieren

Nehmen Sie sich die Zeit, betroffene Posten auszumachen! Alle unbezahlten & unbestrittenen Forderungen, deren Rechnungsjahr nicht älter ist, als 2021, kommen für die Verjährungshemmung infrage!

Die Zeit sinnvoll nutzen

Je eher, desto besser: Wer nicht bis kurz vor Jahresende wartet, nutzt die verbleibende Zeit zusätzlich für ein effektives Inkasso! Das kann ein gerichtliches Mahnverfahren schon obsolet machen & sorgt auf jeden Fall für aktuelle Schuldnerdaten!

Ansprüche absichern & titulieren

Der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren hemmt die Verjährung. Zugleich zahlt er auch voll auf die Titulierung offener Forderungen ein & das bedeutet, dass solche Posten in der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden können!

Offene Posten gegen die Verjährung schützen!

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Verjährung 2024 – FAQ

Was bedeutet "Verjährung"?

Verjährung bedeutet, dass offene Forderungen ein bestimmtes Lebensalter überschreiten & dann gegenstandslos werden. Es gibt dann keine Rechtsgrundlage mehr, auf der solche Forderungen vom Schuldner verlangt werden können.

Welche Verjährungsfristen gelten?

Die regelmäßige, gesetzliche Verjährungsfrist, die für die meisten Forderungen gilt, beträgt 3 Jahre. Unter sie fallen alle Ansprüche des täglichen Lebens. Reguliert ist die regelmäßige Verjährungsfrist in §195 BGB.

Daneben existieren noch weitere Verjährungsfristen:

  • Ersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten
  • Fracht- und Speditionskosten verjähren nach einem Jahr
  • Für Kauf- und Werkverträge liegt die Verjährungsfrist bei 2 Jahren
  • Bei Baumängeln geht der Gesetzgeber von 5 Jahren Verjährungsfrist aus
  • Die längste Verjährungsfrist gilt mit ganzen 30 Jahren für titulierte Forderungen
Wie funktioniert die Verjährungshemmung?

Bei der Verjährungshemmung geht es darum, mitzuteilen, dass man weiterhin, d.h. auch über die Verjährungsfrist hinaus, Interesse an der Verfolgung eines offenen Postens hat. Das funktioniert über den rechtzeitigen Mahnantrag.

Allein dieser hemmt die Verjährung für weitere 6 Monate, und zwar auch dann, wenn noch kein Mahnbescheid erlassen wurde!

Welche Erfolgsaussichten habe ich bei einer drei Jahre alten Fordeung wirklich?

Es stimmt: Das Forderungsalter ist bspw. im Forderungskauf ein signifikanter Faktor, wenn es um den Ankaufspreis geht. Im klassischen Inkasso & im gerichtlichen Mahnverfahren liegen die Dinge aber etwas anders:

Im Inkasso seht der Schuldnerdialog im Vordergrund, und es geht darum, eine einvernehmliche Zahlungsvereinbarung zu treffen. Dabei kann es sogar von Vorteil sein, wenn eine ausgemahnte Forderungssache nicht mehr ganz akut ist, sondern ein bisschen Gras über die Sache gewachsen ist. So ergeben sich oft ganz neue Ansatzpunkte für die Inkassobearbeitung.

Das gerichtliche Mahnverfahren stellt neben der Realisierung zugleich auf die Titulierung eines offenen Postens ab. Damit ist die Langfristigkeit sozusagen von Beginn an mit angelegt & es geht in der Arbeit an titulierten Forderungen um eine strategisch sinnvolle Zwangsvollstreckung.

Speziell wenn es darum geht, die Verjährung zu hemmen, spielt das Forderungsalter daher eine eher untergeordnete Rolle.

Wie funktioniert das gerichtliche Mahnverfahren?

Der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren funktioniert über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht. Ist der Mahnbescheid erlassen, geht er dem Schuldner (dann Antragsgegner) in amtlicher Zustellung, d.h. im gelben Kuvert, zu. Die Gegenseite hat dann 14 Tage Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Auf den Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid, gegen den Schuldner wiederum 14 Tage lang Einspruch einlegen können.

Ergeht kein Einspruch, gilt die Forderung mit dem Vollstreckungsbescheid als tituliert. Wenn die Gegenseite widerspricht, geht die Angelegenheit in ein streitgerichtliches Klageverfahren über, an dessen Ende ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich steht. Beide gelten ebenfalls als Titel und können dann in der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden!

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für den Mahnbescheid richten sich nach der Forderungshöhe. Aktuell liegen sie bspw. bei Forderungen bis 1.000 EUR bei rund 36,00 EUR. Solche Kosten stellen jedoch einen Verzugsschaden dar und sind daher letztlich von der Schulterseite zu tragen.

Wann lohnt der Einstieg in die Verfolgung offener Posten?

Grundsätzlich ist die Verfolgung offener Posten immer sinnvoller, als sie einfach auszubuchen. Speziell für Forderungen, die akut von der Verjährung bedroht sind, lohnt es, nicht bis zum Jahresende abzuwarten, sondern die Vorteile eines vorgelagerten Inkassoverfahrens mitzunehmen.

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