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Inkasso endet nicht bei der Feststellung einer Forderung – wenn ein Schuldner nicht freiwillig zahlt, kann die sogenannte Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Sie beschreibt die staatliche Durchsetzung einer Forderung gegen den Willen des Schuldners.

Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist eine titulierte Forderung. Das bedeutet, dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt, zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

Mit diesem Titel kann der Gläubiger verschiedene Maßnahmen veranlassen. Dazu gehören insbesondere die Kontopfändung, die Lohnpfändung oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, der beispielsweise Vermögensauskünfte einholt oder Sachwerte pfändet.

Die Zwangsvollstreckung wird nicht eigenständig durch den Gläubiger durchgeführt, sondern erfolgt über staatliche Organe wie Gerichte oder Gerichtsvollzieher.

Ziel der Zwangsvollstreckung ist es, offene Forderungen auch dann durchzusetzen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Sie stellt damit den letzten Schritt im Forderungsmanagement dar.

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