Inkasso befasst sich im Forderungsmanagement häufig auch mit sogenannten titulierten Forderungen. Eine Forderung gilt als tituliert, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Das bedeutet, dass ein Gericht offiziell festgestellt hat, dass die Forderung besteht und zwangsweise durchgesetzt werden darf.
Ein solcher Titel kann auf verschiedenen Wegen entstehen. In der Praxis erfolgt die Titulierung häufig über das gerichtliche Mahnverfahren. Reagiert der Schuldner auf einen Mahnbescheid nicht mit Widerspruch, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Dieser Vollstreckungsbescheid stellt einen vollstreckbaren Titel dar.
Das gerichtliche Mahnverfahren kann vom Gläubiger selbst oder von einem beauftragten Inkassounternehmen eingeleitet werden.
Neben dem Mahnverfahren können auch Urteile, gerichtliche Vergleiche oder notarielle Schuldanerkenntnisse einen vollstreckbaren Titel begründen.
Der entscheidende Unterschied zu einer gewöhnlichen offenen Rechnung besteht darin, dass eine titulierte Forderung zwangsweise vollstreckt werden kann, etwa durch Maßnahmen wie Kontopfändung, Lohnpfändung oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.
Außerdem gilt für titulierte Forderungen eine deutlich längere Verjährungsfrist. In Deutschland beträgt sie in der Regel 30 Jahre.
Eine titulierte Forderung ist damit eine Forderung, deren rechtliche Durchsetzbarkeit bereits durch einen Titel festgestellt wurde.
